KEBONY®
als Sitzauflage
KEBONY®: zertifiziertes Kiefernholz für Sitzauflagen
KEBONY® ist ein zertifiziertes Kiefernholz (Pinus sylvestris), das durch eine umweltfreundliche und patentierte Behandlung mit Furfuryl-Alkohol ähnlich gute Eigenschaften wie tropische Harthölzer erreicht. Das Holz wird zunächst mit dem Bioalkohol imprägniert und anschließend unter Hitze getrocknet. Dabei härtet das ursprüngliche Weichholz aus und die Zellwände werden um 50% dicker.
Das Material eignet sich hervorragend als robuste und langlebige Auflage für Sitzbänke, Aufbewahrungsboxen und Gartenmöbel.

Was zeichnet KEBONY® aus?
Die chemische und thermische Behandlung sorgt dafür, dass das Holz einen Härtegrad auf dem Niveau der besten Tropenhölzer erreicht. Durch die Imprägnierung wird das Naturmaterial außerdem sehr formstabil und resistent gegen Verrottung, Pilzbefall und andere holzzersetzende Mikroorganismen und es splittert kaum. Die Lebensdauer von KEBONY® liegt nach Angaben der Hersteller im Außenbereich bei über 30 Jahren. (Quelle: www.kebony.com)
KEBONY®-Sitzauflagen haben eine dunkelbraune Farbe und entwickeln mit zunehmender Bewitterung eine silbergraue Patina. Für die Sitzauflagen verwenden wir ausschließlich die besonders hochwertige KEBONY® CLEAR-Qualität ohne Asteinschlüsse.
KEBONY®-Holz ist sehr pflegeleicht und braucht – abgesehen von normaler Reinigung mit Besen oder Bürste und Wasser – keine weitere Behandlung.
Für die Beseitigung von Schmutz, Sand und anderen Partikeln empfehlen wir gründliches Fegen mit einem Handbesen oder eine Reinigung mit Bürste und Wasser. Hartnäckigere Verschmutzungen können mit Bürste, Wasser sowie haushaltsüblichen Reinigungsmitteln beseitigt werden.
Ökologische Eigenschaften
KEBONY® wird aus zertifizierten Hölzern hergestellt, die mit nachhaltig gewonnenem Bio-Alkohol druckbehandelt werden: Dieser entsteht bei der Zucker- und Maisproduktion. Das Holz ist also umweltfreundlich in der Herstellung und enthält keine Giftstoffe oder gesundheitsschädlichen Chemikalien. Daher unterliegt es nicht der europäischen Pestizidverordnung und kann wie jedes andere unbehandelte Holz entsorgt werden.