Holz: Für Feuerstellen im Garten gelten die gleichen Regeln wie für
Kamine: Zugelassen ist nur trockenes und naturbelassenes Holz. Lagern Sie das Holz in ausreichender Entfernung von der Grillstelle, damit sich das trockene Holz nicht durch Funkenflug entzünden kann. Der lokale Kaminkehrer ist berechtigt, das gelagerte Feuerholz zu inspizieren. Abfallverbrennung ist grundsätzlich verboten und wird mit Bußgeld geahndet.
Bioethanol: Zum Betrieb der Feuerstellen darf nur reines und schadstofffreies Bioethanol verwendet werden. Sorgen Sie außerdem für ausreichend Frischluftzufuhr, da beim Verbrennen giftiges Kohlendioxid entsteht. Der Kamin darf nicht befüllt werden, solange er brennt bzw. noch heiß ist. Achten Sie auf die maximal zulässige Füllhöhe! Sollte Brennmittel daneben geraten, wischen Sie dieses sofort auf und entsorgen sie den Lappen im Freien, da er leicht entzündlich ist.
Gas: Lagern Sie keine Gasflaschen, die nicht zum Betrieb nötig sind, in der Nähe der Grillstelle. Prüfen Sie vor Inbetriebnahme der Feuerstelle die Gasflasche auf Beschädigung und alle Ventile und Schläuche auf Dichtigkeit. Bei Betrieb, Gas nicht zu hoch regeln, da sonst Stichflammen entstehen können. Sollten durch tropfendes Fett die Flammen zu hoch schlagen, schließen Sie das Gasventil und warten Sie, bis die Flammen erlöschen.
Bei Gasgeruch: Schließen Sie die Gaszufuhr zum Gerät, an der Gasflasche und löschen Sie alle offenen Flammen.